Von 100.000 € Gewinn in der GmbH bleiben nach Steuern rund 69.000 € in der Gesellschaft übrig.
Doch damit ist die Steuerlast nicht vorbei. Sobald der Gewinn an den Geschäftsführer ausgeschüttet wird, greift die Abgeltungsteuer – und am Ende landen privat oft nur ca. 51.000 €.
Die andere Hälfte fließt – still, regelmäßig, gnadenlos – direkt zum Finanzamt.
Viele Geschäftsführer kennen genau diesen Moment: Die Jahresgespräche beim Steuerberater laufen gut, die Zahlen sind schwarz – und trotzdem bleibt privat nicht viel übrig.
Die häufige Kritik lautet: „Mein Steuerberater macht gute Buchhaltung – aber er bringt mir keine Gestaltungsideen.“
Warum die Steuerlast für GmbH-Geschäftsführer so hoch ist
Damit man es schwarz auf weiß sieht, hier ein Beispiel: 100.000 € Gewinn in der GmbH:
👉 Fazit: Von 100.000 € Gewinn bleiben privat oft nur knapp 51.000 € übrig.
Warum es um Vermögensbildung – und nicht um Konsum geht
Mit den übrig gebliebenen 51.000 € könnte der Geschäftsführer privat investieren – Fonds, Immobilien, Aktien.
Aber hier liegt der Denkfehler:
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Vermögensbildung findet nur mit dem statt, was nach Steuern übrig bleibt.
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Fast die Hälfte ist vorher schon verloren
Genau hier setzen clevere Lösungen an: Gewinne nicht durch alle Steuerstufen schleusen, sondern direkt in den Aufbau von Ruhestandsvermögen umleiten – langfristig, steueroptimiert und flexibel nutzbar.
Typische „Notlösungen“ – und warum sie nicht wirken
Viele Unternehmer berichten: „Mein Steuerberater winkt bei solchen Ideen ab – aus Haftungsgründen oder weil er sagt: ‚Das ist zu riskant.‘“
Das Ergebnis: Der Unternehmer zahlt brav weiter.
Und die Alternativen?
- Ansparabschreibungen (§ 7g EStG): Aufschub, keine Lösung.
- Thesaurierung: Bindet Liquidität, Steuern kommen später trotzdem.
- Holding-Konstrukte: Für Konzerne spannend, für viele Mittelständler zu teuer und kompliziert.
- Offshore-Modelle: Bürokratisch, riskant, im Zweifel steuerstrafrechtlich problematisch.
- Kreative „Tricks“ vom Markt: Gefährliche Kaspereien wie eine „Autovermietung über die Ehefrau“, nur um die 1-%-Regel oder das Fahrtenbuch zu umgehen.
👉 Alles Zwischenlösungen. Keine davon verhindert, dass am Ende die Hälfte beim Staat landet.
Der bessere Weg: vom Gesetzgeber gewollt
Der Gesetzgeber selbst hat einen Weg geschaffen, mit dem Gewinne steuerfrei in das Ruhestandsvermögen des Geschäftsführers fließen können.
- Beiträge sind sofort Betriebsausgaben (§ 4d EStG).
- Die Rückdeckung erfolgt über das Portfolio führender deutscher Finanzkonzerne.
- Während der Laufzeit wächst das Kapital steuerfrei.
- Besonders attraktiv: Die spätere Auszahlung kann durch die Fünftelregelung (§ 34 Abs. 1 EStG) besonders steuerbegünstigt gestaltet werden.
👉 Keine Holding, kein Offshore – sondern eine in Deutschland geprüfte, vom Gesetzgeber ausdrücklich gewollte Lösung (§ 1 BetrAVG).
Fazit
Der Steuer-Schock zeigt sich jedes Jahr in den Bilanzen. Wer nur auf klassische Steuerberatung vertraut, wird weiterhin zusehen, wie die Hälfte verschwindet.
Die clevere Alternative: Gewinne heute steuerfrei sichern – und in langfristig nutzbares Ruhestandsvermögen überführen, das gleichzeitig als steueroptimiertes Privatvermögen wirkt.








